Auf unserer Homepage finden Sie unter "Aktuelle Mietangebote" alle derzeit verfügbaren Wohnungen. Haben Sie Ihre Traumwohnung gefunden, bewerben Sie sich direkt über den Button "Antrag ausfüllen".
Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig ausgefüllte Anträge berücksichtigen können.
Wir haben freifinanzierte sowie geförderte Wohnungen.
Um eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Mietwohnung zu beziehen, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Sie erhalten den WBS, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen und Haushaltsgrößen einhalten. Die Vergabe des WBS erfolgt ausschließlich durch die Stadt Neu-Ulm, Rathaus, Abteilung Bauordnung, Zimmer 310.
Ansprechpartnerin für Ihre Fragen zum Wohnberechtigungsschein:
Stephanie Dannemann
Rathaus, 3. Stock, Zimmer 310
Tel. (0731) 7050-1213
Fax (0731) 7050-1299
E-Mail: s.dannemann(at)neu-ulm.de
Unsere freifinanzierten Wohnungen sind für alle Bürger gedacht, die eine preiswerte Wohnung im Raum Neu-Ulm suchen.
Wohnungsangebote mit dem Zusatz "Wohnberechtigungsschein erforderlich" richtet sich ausschließlich an Mietinteressenten mit bestimmten Einkommensgrenzen und Haushaltsgrößen.
Wenn wir Sie für unser Wohnungsangebot berücksichtigen können oder Sie das Bauverwaltungsamt für eine geförderte Wohnung benannt hat, erhalten Sie von uns eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch oder einen Termin für die Wohnungsbesichtigung.
Bitte beachten Sie, dass unsere üblichen Öffnungszeiten aufgrund der anhaltenden Pandemie ausgesetzt sind. Ohne vorher telefonsich vereinbarten Termin ist ein Gespräch leider nicht möglich.
Da die Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen sehr hoch ist, erfolgt die Vergabe nach bestimmten Kriterien wie beispielsweise:
Die Anzahl der Wohnungen, für die Sie sich gleichzeitig bewerben können, ist begrenzt.
Erhalten Sie innerhalb von etwa vier Wochen keine Rückmeldung, so ist die Wohnung bereits anderweitig vergeben. Selbstverständlich haben Sie weiterhin die Möglichkeit, sich auf unserer Homepage über unser Wohnungsangebot zu informieren und sich erneut auf eine verfügbare Wohnung zu bewerben.
Mit Ihren persönlichen Daten gehen wir sehr vertrauensvoll um. Wenn kein Mietvertrag mit Ihnen geschlossen wird, vernichten wir Ihre Daten gemäß den Vorgaben des Datenschutzes.
Sobald Sie eine Zusage von uns erhalten, können Sie Ihr bestehendes Mietverhältnis kündigen.
Für den Abschluss des Mietvertrages müssen alle Vertragspartner persönlich anwesend sein und den Personalausweis vorlegen.
Zu diesem Termin müssen folgende Unterlagen vorliegen:
Bitte haben Sie Verständnis, dass es auf Grund der hohen Zahl an Mietinteressenten und der vergleichsweise geringen Zahl an freien Wohnungen zu längeren Wartezeiten kommen kann. Informieren Sie sich am besten auch bei anderen Wohnungsbaugesellschaften oder am freien Markt über verfügbare Wohnungen.