Wohn­berechtigungs­schein (WBS)

Alle wichtigen Infos zum WBS

Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Ein WBS ist die Voraussetzung zur Vormerkung bzw. Anmietung von gefördertem Wohnraum. Für unsere geförderten Wohnungen benötigen Sie den allgemeinen Wohnberechtigungsschein für geförderten Mietwohnraum in Bayern.

Wo wird der WBS beantragt?

Bürger der Stadt Neu-Ulm beantragen den WBS im Rathaus der Stadt Neu-Ulm. Bewohner im Landkreis Neu-Ulm wenden sich zur Beantragung an das Landratsamt. Alle anderen Interessenten aus Bayern richten ihre Anfrage an die für sie zuständige Gemeinde/Landratsamt. Sollten Sie in einem anderen Bundesland gemeldet sein und sich für eine geförderte Wohnung bei der NUWOG bewerben möchten, können Sie sich ebenfalls zur Beantragung des WBS an das Rathaus der Stadt Neu-Ulm wenden.

Wer bekommt einen WBS?

Das Hauptkriterium ist die Einhaltung von festgelegten Einkommensgrenzen. Diese dürfen Sie und Ihre Haushaltsangehörigen nicht überschreiten, um den Schein ausgestellt zu bekommen. Alle weiteren Auskünfte dazu erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Gemeinde/Landratsamt.

Machen Sie zur Beantragung am besten einen persönlichen Termin bei Ihrer Gemeinde aus. Denken Sie daran, die nötigen Unterlagen mitzubringen. Die Stadt Neu-Ulm gibt folgende Liste heraus.

Bringen Sie zur Beantragung des WBS bei der Stadt Neu-Ulm diese Unterlagen mit:

  • Einkommensnachweis der letzten 12 Monate
  • Gehaltsabrechnung der letzten 12 Monate
  • Vollständig ausgefülltes Formular auf Feststellung der Wohnberechtigung
  • Beiblatt zum Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung
  • Einkommenserklärung für die/den AntragstellerIn
  • Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige

Alle angesprochenen Formulare können Sie hier auf der Website der Stadt Neu-Ulm herunterladen.

Die Konditionen des Wohnberechtigungsscheins

Wenn Sie einen Wohnschein haben, gilt dieser für eine Dauer von einem Jahr. Die Vergabe erfolgt nach sozialer Dringlichkeit. Wie viel Quadratmeter Ihnen zugesprochen werden, hängt von der Haushaltsgröße ab.

Quadratmeterregelungen nach Haushaltsgröße:

  • Alleinstehende bis 50 qm oder 2 Wohnräume
  • Zwei Haushaltsangehörige bis 65 qm oder 3 Wohnräume
  • Drei Haushaltsangehörige bis 75 qm oder 3 Wohnräume
  • für jeden weiteren Haushaltsangehörigen 15 qm oder einen Wohnraum mehr

Kontakte

Stadt Neu-Ulm
Frau Dannemann
Zimmer 310

+49 731 7050-1299

Landratsamt Neu-Ulm
Frau Weinhart
Zimmer 301

+49 731 70430-31999

Alle Infos auf einen Blick

Unser Merkblatt zum Wohnberechtigungsschein.